Dienstgrade der Feuerwehren in NÖ

 

Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Dienstalter Funktion Spiegel wird…
Probefeuerwehrmann (PFM)   1 Jahr  
Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr aktiver Dienst  
Oberfeuerwehrmann (OFM) 6 Jahre Dienst aktiver Dienst  
Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Dienst aktiver Dienst  
Löschmeister (LM) 18 Jahre Dienst aktiver Dienst  
Chargen, Fachchargen und Gehilfen        
Löschmeister (LM)   Gruppenkommandant / Zugtruppkommandant / Ausbilder / Fahrmeister / Gehilfe des Fahrmeisters / Zeugmeister / Gehilfe des Zeugmeisters / Jugendbetreuer vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Oberlöschmeister (OLM) 6 Jahre LM wie Löschmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Hauptlöschmeister (HLM) 6 Jahre OLM wie Löschmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Brandmeister (BM)   Zugskommandant / Feuerwachekommandant / Ausbilder in der Feuerwehr / Fahrmeister / Zeugmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Oberbrandmeister (OBM) 6 Jahre BM wie Brandmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Hauptbrandmeister (HBM) 6 Jahre OBM wie Brandmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Kommandantendienstgrade        
Brandinspektor (BI)   Kommandantstellvertreter / Feuerwachekommandant Kommandantstellvertreter von den Feuerwehrmitgliedern gewählt, Feuerwachekommandant vom Kommandanten bestellt
Oberbrandinspektor (OBI)   Kommandant / Kommandantstellvertreter von den Feuerwehrmitgliedern gewählt
Hauptbrandinspektor (HBI)   Unterabschnittskommandant / Kommandant / Kommandantstellvertreter Unterabschnittskommandant: von Feuerwehrkommandanten, Kommandant, -stv: von den Feuerwehrmitgliedern gewählt
Abschnittsbrandinspektor (ABI)   Abschnittskommandantstellvertreter / Kommandant von Feuerwehrkommandanten und -stv. gewählt
Brandrat (BR)   Abschnittskommandant von Feuerwehrkommandanten und -stv. gewählt
Brandrat (BR)   Bezirkskommandantstellvertreter von Feuerwehrkommandanten und -stv. gewählt
Oberbrandrat (OBR)   Bezirkskommandant von Feuerwehrkommandanten und -stv. gewählt
Landesfeuerwehrrat (LFR)   Feuerwehrviertelvertreter / Ausschuss-Vorsitzender von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt
Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)   Landesfeuerwehrkommandant-Stellvertreter von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt
Landesbranddirektor (LBD)   Landesfeuerwehrkommandant von Bezirksfeuerwehrkommandanten gewählt
Verwaltungsdienstgrade        
Verwaltungsmeister (VM)   Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes (LdV) / Gehilfe des LdV vom Feuerwehrkommandant ernannt
Oberverwaltungsmeister (OVM) 6 Jahre VM wie Verwaltungsmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Hauptverwaltungsmeister (HVM) 6 Jahre OVM wie Verwaltungsmeister vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Verwalter (V)   Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV / Gehilfe des LdV vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Oberverwalter (OV)   Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Hauptverwalter (HV)   Leiter des Verwaltungsdienstes (LdV) / Stellvertreter des LdV (nur auf Abschnitts- und Bezirksebene)
Verwaltungsinspektor (VI)   Leiter des Verwaltungsdienstes (Abschnitt) / Stellvertreter des LdV (Bezirk) vom Abschnitts- bzw. Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt
Verwaltungsrat (VR)   Leiter des Verwaltungsdienstes (Bezirk) vom Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt
Sachbearbeiter-Dienstgrade        
Sachbearbeiter (SB)   Sachbearbeiter / Fahrmeister / Gehilfe des Fahrmeisters / Zeugmeister / Gehilfe des Zeugmeisters vom Feuerwehrkommandanten ernannt
Abschnittssachbearbeiter (ASB)   Abschnitts-Sachbearbeiter vom Abschnittsfeuerwehrkommandanten ernannt
Bezirkssachbearbeiter (BSB)   Bezirks-Sachbearbeiter vom Bezirksfeuerwehrkommandanten ernannt
Sonderdienstgrade      
Feuerwehrarzt (FARZT)   Arzt im Feuerwehrdienst vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt
Feuerwehrjurist (FJUR)   Jurist im Feuerwehrdienst vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt
Feuerwehrkurat (FKUR)   Geistlicher im Feuerwehrdienst vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt
Feuerwehrtechniker (FT)   Sachverständiger für technische Sparten des Feuerwehrwesens vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt
Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)   Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt
Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)   Arzt im Landesfeuerwehrkommando vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt
Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)   Geistlicher im Landesfeuerwehrkommando vom Landesfeuerwehrkommandanten ernannt

Dienstgrade, welche gewählt werden, haben eine Funktionsperiode von fünf Jahren. Gewählt wird jeweils in den Monaten Jänner bis März im ersten und sechsten Jahr eines Jahrzehnts. Die letzte Wahl fand 2016 statt. Scheidet jemand vorzeitig aus einer Funktion aus, wird zwar diese Funktion neu gewählt, endet aber mit der nächsten Wahl. Der Leiter des Verwaltungsdienstes sowie die Chargen und Warte der Feuerwehr werden jeweils für die laufende Funktionsperiode vom Feuerwehrkommandanten ernannt.

Wird jemand in eine Funktion gewählt, erfüllt aber nicht die Ausbildungsvoraussetzungen, so kann er diese innerhalb von zwei Jahren nachholen. Kommt ein Mitglied dem nicht nach, erlischt die Funktion.

Ab dem Löschmeister sind die Dienstgrade an Funktionen gebunden. Die Dienstgrade darunter sind dienstalterabhängig. Eine Ausnahme ist der Löschmeister, er kann dienstalterabhängig (18 Jahre aktiver Dienst) oder funktionsgebunden sein. Beförderungen sind aber nicht verpflichtend.

Die unterschiedlichen Dienstgrade für die gleiche Funktion ergeben sich aus zwei Gründen: Erstens ist es von der Größe der Feuerwehr (gezählt anhand der Mitglieder und der Fahrzeuge) abhängig, welche Dienstgrade der Kommandant, sein Stellvertreter, der Leiter des Verwaltungsdienstes und in der Folge die Fachchargen wie Fahrmeister, Zeugmeister, Ausbilder etc. erhalten. Zweitens hängt es vom Ausbildungsstand des jeweiligen Mitglieds ab, welchen Dienstgrad er tragen darf. Hier ein Beispiel: Ein Mitglied wird zum Fahrmeister ernannt. Laut Dienstpostenplan steht ihm in seiner Feuerwehr in dieser Funktion der Dienstgrad »Brandmeister« zu. Er hat die für den Dienstgrad notwendige Zugskommandanten-Ausbildung aber nicht absolviert. Hat er die Gruppenkommandanten-Ausbildung, so kann er zum Löschmeister befördert werden; hat er diese auch nicht, steht ihm nur der Dienstgrad »Sachbearbeiter« zu.

Die Dienstgrade der Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter, sowie den Verwaltern mit ihren Stellvertretern von kleineren Feuerwehren wurden 2007 den größeren Feuerwehren angeglichen, so dass es als niedrigste Dienstgrade eines Kommandanten nur mehr den Oberbrandinspektor gibt. Früher waren sie nur Brandinspektor und die Stellvertreter Hauptbrandmeister, wobei die Spiegel von einer silbernen Kordel eingefasst waren.

Bei den Feuerwehrtechnikern unterschied man bis Ende der 1990er nach einem HTL-Ingenieur als FT-B und einem Diplomingenieur als FT-A. Der Unterschied in den Spiegeln bestand aus dem Grundstoff Tuch für FT-B und Samt für FT-A. Dieser Unterschied war in der Realität aber kaum sichtbar.

Der Dienstgrad des Feuerwehrjuristen wurde 2007 in Niederösterreich eingeführt und wird vom Landeskommandanten ernannt.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstgrade_der_Feuerwehr_in_%C3%96sterreich

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